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Aktenzeichen IV 264/90

Datum 12.01.1891

Leitsatz Kann der Mangel der Unterschrift des Anwaltes unter der dem Gegner zugestellten Abschrift der Berufungsschrift durch die Unterschrift des Anwaltes unter dem Beglaubigungsvermerke ersetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B6B0405

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