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Aktenzeichen IV 20/91

Datum 27.04.1891

Leitsatz Giebt dem Gläubiger einer Ehefrau die Pfändung und Überweisung der Forderung der Ehefrau auf Herausgabe des Eingebrachten und die daneben erfolgte Pfändung des Rechtes der Ehefrau, nach §. 255 A.L.R. II. 1 von dem in Vermögensverfall geratenen Ehemanne die Sicherstellung des Eingebrachten zu verlangen, in stehender Ehe ein Klagerecht auf Sicherstellung der gepfändeten Illatenforderung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B6E0415

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