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Aktenzeichen VI 45/91

Datum 04.05.1891

Leitsatz Darf nach §. 801 C.P.O. auch dann gegen Sicherheitsleistung ein Arrest angeordnet, bezw. eine einstweilige Verfügung erlassen werden, wenn weder der zu sichernde Anspruch, noch der Arrestgrund glaubhaft gemacht ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B6F0415

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