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Aktenzeichen III 46/91

Datum 22.05.1891

Leitsatz 1. Können in dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung Einreden gegen den Anspruch, zu dessen Sicherung der Arrest oder die einstweilige Verfügung angeordnet worden ist, geltend gemacht werden, wenn sie erst nach Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung entstanden sind? 2. Ist zum Nachweise von Einreden, welche in diesem Verfahren dem vorläufig gesicherten Anspruche entgegengesetzt werden, bloße Glaubhaftmachung genügend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B730425

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