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Aktenzeichen VI 58/91

Datum 08.06.1891

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist eine einstweilige Verfügung zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in bezug auf ein streitiges Obligationsverhältnis nach §. 819 C.P.O. zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B740429

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