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Aktenzeichen IV 24/91

Datum 30.04.1891

Leitsatz Ist die Anstellung eines pensionierten Offiziers des Reichsheeres als Offiziers der preußischen Landgendarmerie eine Wiederanstellung im aktiven Militärdienst im Sinne des §. 33b des Reichsgesetzes vom 27. Juni 1871? Sind im Falle der Pensionierung eines Offiziers der Landgendarmerie, der vor seiner Anstellung in der Landgendarmerie als Offizier des Reichsheeres pensioniert gewesen ist, bei Bestimmung der Pensionserhöhung (§§. 12. 13 des angegebenen Gesetzes) die Pensionsbeträge eines Offiziers des Reichsheeres und eines Offiziers der preußischen Landgendarmerie zusammenzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C010001

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