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Aktenzeichen IV 102/91

Datum 18.06.1891

Leitsatz Kann eine Genossenschaft, welche eine Unfallsentschädigung in der irrtümlichen Voraussetzung, sie sei zur Gewährung der Entschädigung verpflichtet, anerkannt und übernommen hat, das an den Verunglückten Gezahlte als nützliche Verwendung von einer anderen, angeblich verpflichteten Genossenschaft im Rechtswege erstattet verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C020012

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