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Aktenzeichen VI 143/91

Datum 15.10.1891

Leitsatz 1. Gehören Gebühren der Behörden zu den "öffentlichen Abgaben" im Sinne des §. 70 Abs. 3 G.V.G.? 2. Genießen Gebühren der Behörden das in §. 54 Nr. 2 K.O. bezeichnete Vorrecht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C100086

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