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Aktenzeichen I 284/91

Datum 23.01.1892

Leitsatz Kann auch in dem Falle, wenn der zur Vertretung einer offenen Handelsgesellschaft befugte Gesellschafter die Firma der Gesellschaft unrichtig unterzeichnet hat, angenommen werden, daß nach dem Willen der Kontrahenten eine Verbindlichkeit für die offene Handelsgesellschaft übernommen worden sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C180118

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