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Aktenzeichen VI 238/91
Datum 16.11.1891
Leitsatz Kann ein ablösbares Zwangs- und Bannrecht (§. 8 Ziff. 1 G.O.) denen gegenüber ausgeübt werden, welche vor dem 1. Januar 1873 dem Rechte noch nicht unterworfen waren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C1A0122
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