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Aktenzeichen IV 277/91

Datum 11.01.1892

Leitsatz Kann das nach dem Militärhinterbliebenengesetze zu zahlende Witwen- und Waisengeld von den Hinterbliebenen eines mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellten Offiziers beansprucht werden, wenn dieser vor der Verkündung jenes Gesetzes als Angestellter eines deutschen Bundesstaates Mitglied der Pensionskasse für die Angestellten dieses Staates geworden ist, jedoch die nach dem Gesetze zugelassene Verzichtleistung für seine Hinterbliebenen nicht abgegeben hat, und die den Hinterbliebenen aus der bundesstaatlichen Pensionskasse gewährten Beträge an Witwen- und Waisengeld das reichsgesetzliche Witwen- und Waisengeld übersteigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C1B0125

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