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Aktenzeichen II 245/91
Datum 29.12.1891
Leitsatz 1. Ist das Anfechtungsrecht der Gläubiger durch die Reichsgesetzgebung einheitlich und erschöpfend geregelt worden, und haben demzufolge auch die besonderen Vorschriften der Landesgesetze über dieses Anfechtungsrecht ihre Geltung verloren? 2. Gehört zu diesen besonderen Vorschriften auch Art. 788 Code civil?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C1D0135
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