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Aktenzeichen VI 100/91

Datum 11.07.1891

Leitsatz 1. Können Sachen verschiedener Eigentümer zu einander im Verhältnisse von Hauptsache und Zubehör stehen? 2. Fortdauer der Zubehöreigenschaft einer beweglichen Sache im Verhältnisse zu einem Grundstücke ungeachtet der Verbringung auf ein anderes Grundstück. 3. Gilt ein dem Inhalte des §. 38 K.O. entsprechender Rechtssatz auch in betreff des Absonderungsrechtes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C200146

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