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Aktenzeichen I 192/91
Datum 04.11.1891
Leitsatz Ist eine Schadensersatzklage des Befrachters gegen den Verfrachter, welcher die Ware mit einem anderen als dem vertragsmäßig vereinbarten Schiffe an den Ort ihrer Bestimmung versandt hat, mit der Begründung zulässig, daß das vereinbarte Schiff untergegangen sei, mithin, wenn die Ware sich auf diesem befunden hätte, der Kläger die Summe bezogen haben würde, wofür er sie auf diesem Schiffe versichert hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C240159
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