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Aktenzeichen V 300/90
Datum 06.05.1891
Leitsatz Unterliegen Landflächen, welche in dem Bette eines öffentlichen Flusses nicht durch Anlegung von Stromregulierungswerken gewonnen, sondern unmittelbar durch Aufschüttung hergestellt worden sind, dem Okkupationsrechte der Ufereigentümer nach §§. 263--266 A.L.R. I. 9?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C300209
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