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Aktenzeichen V 94/91
Datum 04.07.1891
Leitsatz Findet die Bestimmung im §. 38 Abs. 2 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 auch auf wiederkehrende Geldleistungen (Renten), welche als solche im Grundbuche eingetragen sind, Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C350234
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