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Aktenzeichen I 96/90

Datum 25.06.1890

Leitsatz Wird durch Maßregeln einer Vereinigung von Gewerbetreibenden, welche bezwecken, einen Gewerbegenossen bis zu seiner Unterwerfung unter gewisse, für den Geschäftsbetrieb angenommene Grundsätze von jeder Verkehrsgemeinschaft mit den Genossen auszuschließen und als ausgeschlossen öffentlich zu kennzeichnen, die Verantwortlichkeit der Urheber für die demselben hierdurch zugefügte Beschädigung begründet? Verantwortlichkeit der handelnden Vorstandsmitglieder eines Personenvereines als Urheber.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C360238

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