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Aktenzeichen V 18/91

Datum 25.04.1891

Leitsatz Sind unter den "Beteiligten", denen nach §. 30. des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 die Beschreitung des Rechtsweges gegen den die Entschädigung feststellenden Beschluß der Verwaltungsbehörde zusteht, nur die zum Verfahren vor der letzteren zugezogenen Berechtigten oder alle diejenigen zu verstehen, deren rechtliches Interesse durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörde betroffen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C380262

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