zurück
Aktenzeichen VI 115/91
Datum 06.07.1891
Leitsatz Ist der vollständige redliche Besitzer im Falle einer Beschädigung der von ihm besessenen Sache zur Anstellung der Entschädigungsklage gegen den Beschädiger befugt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C3A0269
zurück