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Aktenzeichen VI 115/91

Datum 06.07.1891

Leitsatz Ist der vollständige redliche Besitzer im Falle einer Beschädigung der von ihm besessenen Sache zur Anstellung der Entschädigungsklage gegen den Beschädiger befugt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C3A0269

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