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Aktenzeichen III 98/91

Datum 07.07.1891

Leitsatz Ist bei Festsetzung der zu gewährenden Entschädigung die Bauplatzeigenschaft eines zu enteignenden Grundstückes auch dann zu berücksichtigen, wenn sie durch den Bebauungsplan, zu dessen Ausführung die Zwangsenteignung erfolgt, schon längere Zeit vor der letzteren aufgehoben war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C3B0271

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