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Aktenzeichen V 142/91

Datum 23.09.1891

Leitsatz Kann der zur Abtretung von Rechten an sich ermächtigte Generalbevollmächtigte eine Forderung seines Machtgebers rechtswirksam abtreten, wenn diese Abtretung lediglich zum Zwecke der Tilgung oder Sicherung einer eigenen Schuld des Bevollmächtigten geschieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C3F0288

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