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Aktenzeichen IV 294/91

Datum 23.11.1891

Leitsatz Findet die Vorschrift des §. 158 A.L.R. I. 14, nach welcher es einer ausdrücklichen Erlassung der Rechnungslegung gleich zu achten ist, wenn der Geschäftsherr dem Verwalter eine Rechnung abzufordern durch fünf Jahre vernachlässigt hat, auch auf die väterliche und vormundschaftliche Verwaltung Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C4D0346

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