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Aktenzeichen V 182/91

Datum 25.11.1891

Leitsatz Muß der auf Grund einer Auflassung eingetragene Eigentümer eine von dem vorigen Eigentümer bewilligte oder gegen diesen erwirkte Eintragung gegen sich gelten lassen, welche schon vor der Auflassung beantragt war, aber erst nach dieser, jedoch vor Eintragung des Eigentumsüberganges verfügt und ausgeführt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C4E0349

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