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Aktenzeichen II 119/91
Datum 30.06.1891
Leitsatz Ist Art. 1406 B.G.B. anwendbar auf einen Vertrag, durch welchen ein Grundstück von einem Ascendenten an einen Descendenten für einen fest bestimmten Kaufpreis verkauft und bestimmt wird, daß für einen Teil des Kaufpreises mit einer Forderung des Ascendenten an den Descendenten aufgerechnet oder eine Schuld des Ascendenten an einen Dritten vom Käufer übernommen, der Rest des Kaufpreises aber bar gezahlt werden soll?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C560370
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