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Aktenzeichen IV 20/91

Datum 23.03.1891

Leitsatz 1. Ist unter dem "Beklagten" in §. 578 Abs. 4 C.P.O. in der höheren Instanz auch der Kläger zu verstehen, wenn er Rechtsmittelbeklagter ist? 2. Ist ein gegen den ausgebliebenen Beklagten oder Berufungsbeklagten ergangenes Urteil auch dann als ein Versäumnisurteil anzusehen und als solches dem Einspruche unterworfen, wenn der Gegner das Versäumnisurteil weder beantragt hatte, noch auch in dem Urteile die Versäumnisfolge des fingierten Zugeständnisses gegen den Ausgebliebenen zur Anwendung gebracht ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C5C0393

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