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Aktenzeichen V 139/91
Datum 04.11.1890
Leitsatz Dürfen die einer Partei rechtskräftig auferlegten und bereits zum Ansatz gebrachten Gerichtsgebühren auf Grund des §. 6 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 niedergeschlagen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C650421
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