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Aktenzeichen IV 142/91
Datum 03.12.1891
Leitsatz Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes für Klagen, durch welche Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, zugleich mit dem Antrage auf Aufhebung der erwirkten Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C6B0429
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