zurück
Aktenzeichen I 4/92
Datum 26.01.1892
Leitsatz Kann der Zeuge, der vor dem ersuchten Richter das Zeugnis verweigert hat und zur Verhandlung über die Rechtmäßigkeit seiner Weigerung vor dem Prozeßgerichte persönlich erschienen ist, Ersatz der Reisekosten auf Grund der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige beanspruchen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C6E0437
zurück