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Aktenzeichen I 4/92

Datum 26.01.1892

Leitsatz Kann der Zeuge, der vor dem ersuchten Richter das Zeugnis verweigert hat und zur Verhandlung über die Rechtmäßigkeit seiner Weigerung vor dem Prozeßgerichte persönlich erschienen ist, Ersatz der Reisekosten auf Grund der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige beanspruchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401C6E0437

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