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Aktenzeichen III 261/91

Datum 12.02.1892

Leitsatz 1. Nach welchem Rechte ist zu beurteilen, ob eine Bereicherung im Sinne von §. 30 Abs. 2 K.O. vorliegt? 2. Ist eine Bereicherung nach Maßgabe des gemeinen Rechtes auch dann anzunehmen, wenn durch unentgeltliche Zuwendung seitens des Kridars eine Forderung des Empfängers an einen Dritten getilgt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D010001

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