zurück

Aktenzeichen I 357/91

Datum 09.03.1892

Leitsatz 1. Wann beginnt der Zahlungsverzug des Käufers, wenn die Lieferung nach einer von ihm zu bewirkenden Spezifikation zu geschehen hat? 2. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer ein Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D060017

Download PDF

zurück