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Aktenzeichen III 294/91
Datum 22.03.1892
Leitsatz 1. Findet die Vorschrift des Art. 149 H.G.B., daß die Verjährung auch gegen Minderjährige laufe, Anwendung auf die durch das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 (vgl. Artt. 204. 213 b. 226 und 241 H.G.B.) eingeführte fünfjährige Verjährung von Ansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Liquidatoren von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien? 2. Darf der Richter von Amts wegen den aus der Minderjährigkeit sich ergebenden Einwand gegen eine Klageverjährung berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D090026
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