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Aktenzeichen II 8/92

Datum 01.03.1892

Leitsatz Bildet die dem Beschlusse eines Zwangsvergleiches im Konkurse über das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft vorausgegangene Zusage eines vor der Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Teilhabers derselben an einen Gläubiger der Gesellschaft, diesem bezüglich einer Forderung, welche aus der Zeit der Teilhaberschaft des nun ausgeschiedenen Teilhabers stammt, den durch den Zwangsvergleich nicht gedeckten Betrag ersetzen zu wollen, ein nach §. 168 K.O. nichtiges Abkommen? Findet insbesondere §. 200 Abs. 2 K.O. auf Personen Anwendung, welche vor der Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen einer Handelsgesellschaft aus der Gesellschaft, welcher sie als persönlich haftende Gesellschafter angehörten, ausgeschieden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D0B0038

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