zurück
Aktenzeichen III 43/92
Datum 20.05.1892
Leitsatz Ist bei Anfechtung eines Veräußerungsvertrages aus §. 23 Nr. 1 K.O. eine Benachteiligung der Gläubiger durch den Abschluß des Vertrages als ausgeschlossen anzusehen, wenn das Entgelt dem Werte der veräußerten Gegenstände völlig entspricht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D160077
zurück