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Aktenzeichen VI 330/91

Datum 21.03.1892

Leitsatz Wird der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Verschulden und einem Schaden dadurch ausgeschlossen, daß der Schade unmittelbar durch eine freie Handlung des Beschädigten selbst herbeigeführt ist, wenn diese Handlung zur Abwendung einer durch das Verschulden verursachten Gefahr vorgenommen wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D1F0120

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