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Aktenzeichen III 50/92

Datum 27.05.1892

Leitsatz Braucht bei der aquilischen Klage nur die Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem eingetretenen Schaden und der gefährlichen Handlung des Beklagten bewiesen zu werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D230139

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