zurück
Aktenzeichen III 50/92
Datum 27.05.1892
Leitsatz Braucht bei der aquilischen Klage nur die Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem eingetretenen Schaden und der gefährlichen Handlung des Beklagten bewiesen zu werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D230139
zurück