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Aktenzeichen V 211/91

Datum 23.12.1891

Leitsatz Sind die vom preuß. Allg. Landrecht demjenigen Patrone einer Kirche, welcher Patronatslasten für die kirchlichen Bedürfnisse zu tragen hat, beigelegten Rechte über das Kirchenvermögen durch das Gesetz vom 20. Juni 1875 §. 40 (G.S. S. 341) geändert worden? Ist ein ohne seine Zustimmung über die Substanz des Kirchenvermögens abgeschlossener Vergleich für die Kirche unverbindlich? Rechtsstellung mehrerer Mitpatrone.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D260147

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