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Aktenzeichen IV 287/91

Datum 18.01.1892

Leitsatz 1. Findet die im §. 6 des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vorgeschriebene entsprechende Anwendung des §. 5 dieses Gesetzes auch auf den Untersagungsbefehl des §. 675 A.L.R. II. 1 Anwendung? 2. Wem muß dieser von dem Prozeßgerichte während der anhängigen Ehescheidungsklage erlassene Befehl zugestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D2B0170

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