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Aktenzeichen V 275/91

Datum 02.03.1892

Leitsatz Inwiefern ist beim Eigentumserwerbe durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestandenen Gesetzgebung erlangt hatte, für den Umfang und die Bestandteile des durch Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches entscheidend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D320198

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