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Aktenzeichen I 369/91

Datum 16.03.1892

Leitsatz 1. Kann der Versender von Geld durch die Post den Adressaten der Sendung aus dem Empfange der Sendung in Anspruch nehmen, wenn die Gelder auf Grund einer von dem Adressaten erteilten sog. Postvollmacht dem Adressaten in der Person eines Dritten ausgezahlt sind, der die Gelder unterschlagen hat? 2. Ist es für den Anspruch von Bedeutung, wenn der Absender fahrlässig gehandelt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D350212

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