zurück

Aktenzeichen II 271/91

Datum 02.02.1892

Leitsatz 1. Ist nach §. 2 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze ein seit mindestens zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigter Referendar befähigt, einen Zahlungs- und Vollstreckungsbefehl (§§. 632. 639 C.P.O.) zu erlassen? 2. Was versteht §. 2 Abs. 2 a. a. O. unter dem Ausdrucke "einzelner richterlicher Geschäfte"? Darf insbesondere der Amtsrichter einen seit zwei Jahren im Vorbereitungsdienste beschäftigten Referendar im voraus beauftragen, alle im Geschäftskreise des Amtsrichters vorkommende Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle selbständig zu erledigen? 3. Ist ein infolge eines solchen Auftrages von dem Referendar erlassener Vollstreckungsbefehl rechtsgültig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D370222

Download PDF

zurück