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Aktenzeichen VI 319/91

Datum 14.03.1892

Leitsatz Kann die Mäklergebühr auch dann gefordert werden, wenn das durch den Mäkler vermittelte Geschäft nicht in verbindlicher Form geschlossen ist? Genügt es, daß die Kontrahenten sich haben verbindlich machen wollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D380230

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