zurück
Aktenzeichen V 52/92
Datum 28.05.1892
Leitsatz Ist der, welcher zur Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung eine Hypothekenforderung hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, im Sinne des §. 38 Abs. 2 des Eigentums-Erwerbs-Gesetzes vom 5. Mai 1872 ein Dritter, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D3D0244
zurück