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Aktenzeichen VI 3/92

Datum 31.03.1892

Leitsatz Liegt den Direktionen der altpreußischen landschaftlichen Kreditverbände bei Ausstellung der sogenannten Unschädlichkeitsatteste nach dem Gesetze vom 3. März 1850 die Verpflichtung ob, für die Sicherstellung des Kaufgeldes zu Gunsten der Realgläubiger des Hauptgutes Sorge zu tragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D3E0249

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