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Aktenzeichen VI 50/92

Datum 12.05.1892

Leitsatz Steht der in §. 11 des preuß. Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 dem Pächter und Mieter des enteigneten Grundstückes zugesprochene Entschädigungsanspruch gegen den Unternehmer auch dem nach dem maßgebenden bürgerlichen Rechte nur obligatorisch berechtigten Pächter und Mieter zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D430273

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