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Aktenzeichen II 258/91

Datum 15.01.1892

Leitsatz Kann die Ehefrau sich zum Nachweise dessen, was sie in die Ehe eingebracht habe, nur auf ein Verzeichnis im Sinne des L.R.S.'s 1499 stützen, wenn sie gegenüber Gläubigern des Ehemannes bei dem Geding der Verliegenschaftung für jenen Betrag ihres zugesagten Einbringens, welcher den nach dem Ehevertrage in die Gütergemeinschaft eingeworfenen Betrag übersteigt, den schon nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ehevertrages nur in Geld rückforderbaren Wert in einer Geldsumme beansprucht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D450284

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