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Aktenzeichen II 3/92
Datum 26.02.1892
Leitsatz Ist unter dem Wohnsitze des Schuldners, an welchem nach Satz 1247 Abs. 2 des badischen Landrechtes (Art. 1247 Code civil) außer den in Abs. 1 genannten Fällen die Zahlung zu geschehen hat, der Wohnsitz zur Zeit der Entstehung der Verbindlichkeit oder der gegenwärtige Wohnsitz zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D460285
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