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Aktenzeichen II 68/92

Datum 03.05.1892

Leitsatz 1. Haben die Artt. 2074. 2075 Code civil durch Einführung der Civilprozeßordnung ihre Geltung verloren, oder stehen sie noch in Kraft? 2. Finden sie auch auf Handelssachen Anwendung, soweit nicht Art. 309 H.G.B. zutrifft? 3. Kann diese letztere Vorschrift insoweit Anwendung finden, als es sich um eine Faustpfandbestellung an Lebensversicherungspolicen handelt? 4. Was ist unter "entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen? 5. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D490297

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