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Aktenzeichen II 242/91

Datum 22.12.1891

Leitsatz 1. Ist es nach den Vorschriften der Artt. 1387 flg. Code civil zulässig, im Heiratsvertrage neben der vereinbarten Errungenschaftsgemeinschaft bezüglich des dem Ehemanne durch Schenkung oder Erbschaft anerfallenden Vermögens vollständige Gütertrennung zu stipulieren? 2. Findet bei einem so geregelten güterrechtlichen Verhältnisse der Art. 1499 Code civil grundsätzlich Anwendung? 3. Kann in Prozessen, welche das Vermögen einer in Konkurs erklärten Handelsgesellschaft betreffen, der Verwalter Rechte, welche den persönlichen Gläubigern eines Teilhabers derselben zustehen, geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D4C0311

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