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Aktenzeichen II 55/92

Datum 22.04.1892

Leitsatz 1. Findet auf einen unter Herrschaft des rheinisch-französischen Rechtes zu Gunsten eines Dritten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag die Vorschrift des Art. 1121 Code civil mit den aus letzterem sich ergebenden rechtlichen Folgen Anwendung? 2. Stehen dieser Anwendung im vorliegenden Falle die Bedingungen der Police entgegen? 3. Läßt sich endlich die Annahme der grundsätzlichen Widerruflichkeit des hier fraglichen Vertrages auf die Bestimmung des Art. 1096 Code civil stützen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D4F0321

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