Aktenzeichen II 61/92
Datum 29.04.1892
Leitsatz 1. Ist wegen einer mit dem Markenschutzgesetze vom 30. November 1874 nicht als widerrechtlich anzusehenden Warenbezeichnung mit der Firma der Beklagten unter Beifügung des Fabrikationsortes der Klägerin eine Klage aus S. 1382 des badischen Landrechtes auf ein Verbot dieses Beisatzes zulässig? 2. Ist eine solche am Gerichtsstande des §. 32 C.P.O. erhobene Klage im Hinblick auf Art. 27 H.G.B. unzulässig, sofern wegen unlauterer Konkurrenz durch Gebrauch einer jenen Fabrikationsort enthaltenden Firma auf den Preislisten der Beklagten der Antrag auf Beschränkung im Gebrauche dieser Firma innerhalb des Geltungsbereiches des S. 1382 des badischen Landrechtes gerichtet wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D500325
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